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AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hummel IT Service

Allgemeine Bestimmungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Hummel IT Service (im folgenden Verwenderin genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Das gilt auch dann, wenn die Verwenderin in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.
Eventuelle Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung seitens der Verwenderin wirksam.

II. Verkaufsbedingungen

1.Vertragsschluss
a) Angebote und Angaben hinsichtlich der von der Verwenderin vertriebenen Geräte sind freibleibend und unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von der Verwenderin vertriebenen Geräte sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
b) Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote, welche die Verwenderin wahlweise durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen einem Monat seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen, so entfällt eine Lieferverpflichtung für die Verwenderin. Der Kunde bleibt weiterhin zum Abruf und zur Abnahme der Ware verpflichtet.
c) Bestellt der Kunde die Ware über den Online-Shop, so wird die Verwenderin den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese bleibt der Auftragsbestätigung vorbehalten.
d) Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

2. Lieferfristen und -termine, Rücktrittsrecht
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Verwenderin. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung von der Verwenderin nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer der Verwenderin. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Für den Fall der bereits erfolgten Gegenleistung wird diese unverzüglich zurückerstattet.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verwenderin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, wesentliche Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger relevanter Begleitkosten, usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat sie auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Die vorbezeichneten Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden und Mitteilung des Störungsgrundes, eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB vorzunehmen.
Sie berechtigen die Verwenderin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Verwenderin von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Die durch die Verwenderin an den Kunden gelieferten Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten Lieferungsland weggeführt werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß der Außenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem Kunden selbst zu beantragen.

3. Preise
Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und freibleibend und können von der Verwenderin jederzeit abgeändert werden.
Sämtliche Preise beinhalten weder Verpackungsmaterialkosten noch Versicherungskosten.

4. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verwenderin über den Betrag verfügen kann. Die Verwenderin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Zahlt der Kunde nach Fälligkeit nicht, so ist die Verwenderin befugt, die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist die Verwenderin unbeschadet ihrer Rechte der §§ 286 ff., 324ff. BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen wahlweise nur noch Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen. Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so ist die Verwenderin berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.
Gegen Ansprüche der Verwenderin kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

5. Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen
Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen, sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen diese einer schriftlichen Bestätigung durch die Verwenderin. Die Verkaufsangestellten der Verwenderin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Versicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

6. Gefahrübergang
Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch die Verwenderin einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderungsunternehmen oder einer sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von einem inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen Ermessen der Verwenderin, es sei denn, vorab wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden sodann in Rechnung gestellt.

7. Eigentumsvorbehalt
Die von der Verwenderin gelieferte Ware bleibt solange in ihrem Eigentum, bis alle ihre gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Abschluß dieses Verfahrens bestehen.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an die Verwenderin ab.
Des weiteren ist er nicht berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über die Ware zu verfügen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist diese Einziehungsermächtigung widerrufbar. Die aufgrund der Einziehungsermächtigung eingenommenen Beträge werden vom Kunden treuhänderisch und unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für die Verwenderin verwaltet.
Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der Verwenderin sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Verwenderin hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen der Verwenderin gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der Kunde.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere bei Zahlungsverzug), so ist die Verwenderin befugt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der Kunde für die Verwenderin vor, ohne daß diese rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt das Eigentum der Verwenderin an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum von der Verwenderin an der einheitlichen Sache oder Sachverbindung wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an die Verwenderin übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene einheitliche Sache oder Sachverbindung verwahrt dieser für die Verwenderin unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen Sache oder Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung.
Die Vorbehaltsware muß von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen versichert werden. Die Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf Wunsch der Verwenderin als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden vertraglichen, insbesondere versicherungsvertraglichen oder deliktischen Ansprüche bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) an die Verwenderin ab. Die Verwenderin gibt die ihr im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen der Firma Hummel IT Service nachweisbar um mehr als 20 % übersteigt.

8. Gewährleistung
a) Die Verwenderin haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche für die Dauer der gesetzlichen Fristen gerechnet ab Übergabe der Ware an den Kunden für Mängel, die bei Auslieferung der Ware an den Kunden vorhanden sind.
Die von der Verwenderin gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei.
Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die Verwenderin keine Haftung, auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch die Verwenderin beraten wurde. Die Verwenderin übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen, und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
b) Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der Verwenderin Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Gutschrifterteilung. Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware der Verwenderin beschränkt sich im übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes.
In dem Fall, dass die Verwenderin zunächst die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung gewählt hat, gilt im Übrigen folgendes: Ist die Verwenderin zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die Verwenderin die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Liefert die Verwenderin zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für mögliche Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt (vgl. Zeitwertgutschriften-Liste).
c) Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt die Verwenderin nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Der Aufwendungsersatz beschränkt sich auf maximal 2 % des ursprünglichen Warenwertes.
d) Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist, der Verwenderin schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen Zeitraum von 8 Tagen seit Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt.
e) Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung ist mit der Verwenderin abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig.
f) Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei der Verwenderin trägt der Kunde. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit der Ware berechnet die Verwenderin ihre Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltenden Verjährungsfrist. Garantieleistungen betreffen ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen die Verwenderin stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
g) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Ware aus dem Kaufvertrag Sachmängelansprüche geltend machen.
h) Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, daß ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von der Verwenderin berechnet.
Tabelle zur Erstellung einer Zeitwertgutschrift

Rechnungsdatum des Produktes - Eingangsdatum Höhe der Gutschrift in % vom ursprünglichen Warenwert
Weniger als 6 Monate oder 6 Monate
Weniger als 1 Jahr oder 1 Jahr
Weniger als 2 Jahre oder 2 Jahre
100%
80%
60%

Beispiel: Rechnungsdatum 01.10.2002 Kaufpreis: 365 Euro
Eingangsdatum: 01.09.2003 Höhe der Gutschrift: 292 Euro (= 80% von 365 Euro)

9. Haftung
Die Verwenderin haftet für Schäden des Kunden nur insoweit als ihnen oder ihren Mitarbeitern, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Verwenderin ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von der Verwenderin schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
Der Kunde ist ebenso nicht berechtigt, mit gegenüber der Verwenderin bestehenden Forderungen aufzurechnen.

11. Urheberschutz
Dem Kunden überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und die Herstellung bestellter Teile darf der Kunde nur für den vorhergesehenen Zweck verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.

12. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Die durch die mit der Verwenderin geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden Verpflichtungen sind an deren Geschäftssitz (Dirmstein) zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, auch Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt der Geschäftssitz der Verwenderin (Dirmstein) als ausschließlicher Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Die Verwenderin ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert Schriftform. Die Verwenderin ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn diese der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Verwenderin beachtet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


III. Leistungsbeschreibung "DSL Access"

1. Allgemeines
Für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hummel IT Service (im folgenden Hummel IT genannt) in der zum Zeitpunkt der beidseitigen Unterzeichnung gültigen Fassung.

2. Leistungsumfang
DSL (Digital Subscriber Line) ist die Technologie für Firmen und Mehrplatzanwender, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, Telearbeit, Telelearning und Multimediaanwendungen durch Hochgeschwindigkeitsdatenaustausch bei asymmetrischen oder symmetrischen Up- und Download-Raten, zu nutzen. Voraussetzung für DSL - Access ist ein funktionsfähiger T-DSL Anschluss der Deutschen Telekom AG (DTAG), durch den weitere Kosten entstehen, sowie entsprechende Endgeräte (DSL Modem, Router). Diese sind von dem Leistungsangebot der Hummel IT nicht umfasst und sind daher vom Kunden bereitzuhalten. "DSL - Access" ist in fünf Varianten verfügbar - abhängig vom vorhandenen T-DSL Anschluss:

"DSL Access" für "T-DSL 1000"
"DSL Access" für "T-DSL 2000"
"DSL Access" für "T-DSL 6000"
"DSL Access" für "T-DSL Business symmetrisch 1024"
"DSL Access" für "T-DSL Business symmetrisch 2048"

Die von Hummel IT bereitgestellte Variante ist abhängig von der Geschwindigkeit des vorhandenen T-DSL - Anschlusses. Im Rahmen von "DSL - Access" erhält der Kunde offiziell registrierte IP-Adressen von VIA Networks zum Übergang an deren Backbone. Dieser Übergang wird durch ein automatisches System 24h überwacht.

3. Leistungsmerkmale
Mittels "DSL - Access" wird eine Verbindung von und zum Internet hergestellt. Die Daten werden von VIA Networks auf Basis der von ICANN bzw. der ihr zuarbeitenden Gremien vorgeschriebenen technischen Standards ins Internet geroutet. Die Leistung der Hummel IT ist auf die Verfügbarkeit einer funktionsfähigen Schnittstelle zu den Netzwerken Dritter beschränkt. Daraus folgt, dass Hummel IT keine Garantie für die Verfügbarkeit der Netzwerke Dritter übernimmt. VIA Networks routet die dem Kunden zugewiesenen IP - Adressräume. Durch die Deutsche Telekom wird spätestens alle 24 Stunden ein netzseitiger Disconnect veranlasst. Je nach Konfiguration des kundenseitigen Routers kann ein sofortiger Reconnect vorgenommen werden.
Im Leistungsumfang sind folgende Merkmale standardmäßig enthalten:

"DSL Access" für "T-DSL Business symmetrisch 2048"
Feste IP Adressen gem. RIPE Richtlinien
Unlimitierter Datentransfer in und aus dem Internet

3.1. Entstörungsfrist
Hummel IT bzw. VIA Networks beginnt mit der Beseitigung von Störungen in ihren technischen Einrichtungen im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich nach eigener Kenntnis oder nach ordnungsgemäßer Meldung. Entstörungen der Hummel IT bzw. VIA Networks können von Entstörungsmaßnahmen der Deutschen Telekom AG abhängig sein. VIA Networks beseitigt jedoch ordnungsgemäß gemeldete Störungen, sofern sie den Internetzugang oder den Backbone der VIA Networks betreffen, innerhalb von 12 Stunden, bezogen auf die von VIA Networks üblichen Arbeitszeiten. Hummel IT informiert den Kunden nach der Beendigung der Entstörung. Ist der Kunde beim ersten Versuch nicht erreichbar, gilt diese Frist als eingehalten. Nach Abgabe einer Störungsmeldung hat der Kunde die der Hummel IT und VIA Networks durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen der VIA Networks vorlag und der Kunden dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

3.2. Wartungsfenster
Zur Erhaltung und Ergänzung der Funktion werden regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt. Größere Wartungsarbeiten werden sofern möglich immer am ersten Sonntag im Monat zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt. Für kleinere Arbeiten steht ein tägliches Wartungsfenster zwischen 03:00 Uhr und 05:30 Uhr zur Verfügung. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in eine eventuelle Verfügbarkeitsberechung ein.

3.3. Datenübertragung
Die Datenübertragung vom T-DSL - Anschluss des Kunden zum Übergabepunkt der VIA Networks erfolgt mittels des Backbones der Deutschen Telekom AG. Ab dem Eintritt in das Netzwerk der VIA Networks übernimmt diese das weitere Routing über ihren Backbone und ihre Netzwerkverbindungen.

4. Betriebsbereitschaft
Mit der Bereitstellung der von Hummel IT bzw. VIA Networks kontrollierbaren Übertragungswege und der Übermittlung der erforderlichen Zugangsdaten, hat Hummel IT bzw. VIA Networks ihre vertragliche Leistungspflicht erfüllt. Eine verbindliche Aussage zum Liefertemin erfolgt nicht. Zeigt der Kunde innerhalb von 24h ab dem Zeitpunkt der Abnahme eventuelle, von Hummel IT bzw. VIA Networks zu vertretende Mängel an, ist Hummel IT bzw. VIA Networks zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung, der in dieser Frist gemeldeten, von Hummel IT bzw. VIA Networks zu vertretenden Mängel fehl, behält der Kunde den vertraglichen Erfüllungsanspruch.

5. Zusatzleistungen
Abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen können auch weiterführende Dienste gemäß gesonderter Vereinbarungen gegen Entgelt in Anspruch genommen werden:
ISDN DailInbackuprouter (bis 128 kBit/s), der so konfiguriert ist, dass er bei einem Leitungsausfall eine permanente ISDN-Verbindung mit gleicher IP - Konfiguration aufbaut. Die anfallenden Verbindungsentgelte sind im Preis enthalten.
Bereitstellung eines DSL- Modems
Bereitstellung eines entsprechenden Routers
Bereitstellung weiterer fester IP-Nummern gemäß den aktuellen RIPE Richtlinien
SAP Service

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den Router ausschließlich durch fachkundiges Personal zu administrieren und betreiben zu lassen, den Router vor Zugriffen durch unbefugte Dritte zu schützen und zu gewährleisten, dass der physikalische wie netzseitige Zugang nur autorisierten Betriebskräften möglich ist, Eingriffe in den Netzbetrieb und die Netzsicherheit der IP-Plattform der VIA Networks und der Deutschen Telekom zu unterlassen, die Hummel IT und VIA Networks von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer vertragswidrigen Nutzung oder vertragswidrigen Eingriffen in die Netzintegrität beruhen, die entweder durch ihn vorgenommen werden oder mit seiner Billigung erfolgen, bei einer Störungsbeseitigung im Sinne einer Schadensminderung entsprechend aktiv mitzuwirken. Hierzu hat er vor allem: der Hummel IT bzw. VIA Networks einen kompetenten Ansprechpartner zu nennen. Dieser kann für den Kunden verbindlich Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen; Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Ursachenerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden; für die Einrichtung eines -für den Nachweis der Funktionsfähigkeit der Schnittstelle erforderlichen - Protokoll-Trace an seinem Router Sorge zu tragen; den Mitarbeitern der Hummel IT bzw. VIA Networks Zugang zu seinen Betriebsräumen zu gewähren, soweit dies für die Störungseingrenzung oder -beseitigung erforderlich ist.

7. Abrechnung
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung setzt sich zusammen aus einem einmaligen Einrichtungsentgelt und einem monatlichen Entgelt. Das Einrichtungsentgelt wird nach Bereitstellung des Dienstes erhoben, das monatliche Entgelt wird jeweils im Voraus fällig.

Stand: Montag, 31. August 2009
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